@Mel am 10.04.2025 in Verkehr & Sicherheit

Mit dem Rad sicher unterwegs – das solltest Du unbedingt wissen!
Egal ob Du täglich mit dem Rad zur Arbeit pendelst oder nur gelegentlich eine Runde drehst – bestimmte Verkehrsregeln gelten für uns alle. Und die Unwissenheit schützt dabei leider nicht vor einem Bußgeld. Ich selbst habe früher einige Regeln einfach nicht gekannt, zum Beispiel dass ich als Radfahrer eine rote Ampel für Fußgänger nicht einfach überfahren darf – obwohl kein Auto weit und breit zu sehen war. Das kann schnell teuer werden.
Damit Dir solche Fehler nicht passieren, zeige ich Dir in diesem Beitrag die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer. Du erfährst, was erlaubt ist, was verboten ist und worauf Du im Alltag besonders achten solltest – von der Beleuchtung über das Verhalten an Ampeln bis hin zur Frage, wann Du auf dem Gehweg fahren darfst.
Grundlagen der Verkehrsregeln für Fahrradfahrer
Fahrradfahren ist Freiheit, Bewegung und Nachhaltigkeit in einem. Aber sobald Du Dich im Straßenverkehr bewegst, gelten für Dich auch klare Regeln. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist hier die Grundlage. Sie legt fest, wo Du fahren darfst, wie Du Dich verhalten musst und was Du auf keinen Fall tun solltest. Wichtig zu wissen: Fahrradfahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Das heißt, Du hast Rechte – aber eben auch Pflichten.
Radwegpflicht und Ausnahmen
Du fragst Dich, ob Du den Radweg benutzen musst? Die Antwort: Nur wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, der mit einem blauen Verkehrszeichen (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Dann bist Du verpflichtet, diesen auch zu nutzen. Gibt es keinen benutzungspflichtigen Radweg oder ist er unzumutbar (z. B. wegen Baustellen, Scherben, Schnee), darfst Du auf die Fahrbahn ausweichen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ist besondere Rücksicht gefragt, denn hier teilen sich Radfahrer und Fußgänger den Raum.
Beleuchtung und technische Anforderungen
Gerade in der dunklen Jahreszeit ist gute Sichtbarkeit das A und O. Deshalb schreibt die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) eine funktionierende Beleuchtung vor. Dazu gehören:
- Ein weißer Frontscheinwerfer
- Ein rotes Rücklicht
- Reflektoren vorne und hinten
- Reflektoren in den Speichen oder reflektierende Reifen
- Pedalreflektoren vorne und hinten
Seit dem Update der StVZO sind auch Akku- und Batterielampen erlaubt, solange sie fest am Fahrrad angebracht sind. Unser Tipp: Kontrolliere regelmäßig Deine Beleuchtung. Es geht um Deine Sicherheit!
Vorfahrtsregeln auf dem Fahrrad
"Rechts vor links" gilt auch für Dich. An Kreuzungen und Einmündungen ohne Beschilderung hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt – auch wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs bist. Anders sieht es aus, wenn Du auf einem Radweg unterwegs bist, der nicht parallel zur Straße verläuft: Dann bist Du wartepflichtig. Bei Ampeln gilt natürlich: Rot heißt Stopp. Und bei grüner Fahrradampel darfst Du fahren, auch wenn die normale Ampel rot zeigt. Achte aber immer auf abbiegende Fahrzeuge!
Zu zweit fahren & Co.
Zu zweit nebeneinander fahren ist erlaubt, wenn Du den Verkehr nicht behinderst. Auf engen oder stark befahrenen Straßen solltest Du lieber hintereinander fahren. Gruppen dürfen sogar als geschlossener Verband zu zweit nebeneinander fahren, wenn sie aus mindestens 16 Personen bestehen. Und wichtig: Freihändig fahren ist verboten, ebenso das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Klingt selbstverständlich? Ist es leider nicht für alle.
Alkohol und Fahrradfahren
Viele glauben, dass Radfahren unter Alkoholeinfluss harmlos ist. Aber Vorsicht: Auch auf dem Fahrrad gelten Promillegrenzen! Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei 1,6 Promille – ab diesem Wert drohen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Punkte in Flensburg, ein Bußgeld und sogar der Verlust des Führerscheins. Bereits ab 0,3 Promille kann es kritisch werden, wenn Du Ausfallerscheinungen zeigst oder in einen Unfall verwickelt bist.
Unser Rat: Wenn Du getrunken hast, lass das Rad lieber stehen. Nimm ein Taxi oder geh zu Fuß – das ist sicherer für Dich und andere Verkehrsteilnehmer. Außerdem vermeidest Du unnötigen Stress mit Polizei und Versicherung.
Typische Verstöße und ihre Folgen
Viele Radfahrer unterschätzen, wie teuer ein Verkehrsverstoß werden kann. Hier ein paar Beispiele:
- Fahren ohne Licht: ab 20 Euro
- Missachtung der Vorfahrt: ab 25 Euro
- Rotlichtverstoß: ab 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Benutzung des Gehwegs: ab 55 Euro
- Handy am Ohr: 55 Euro
- Fahren mit mehr als 1,6 Promille: MPU, Geldstrafe, Punkte und ggf. Führerscheinentzug
Und Achtung: Wenn Du als Fahrradfahrer einen Unfall verursachst, haftest Du unter Umständen mit Deinem Privatvermögen. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher mehr als empfehlenswert!
Sicherheitstipps für Deinen Alltag
Regeln sind wichtig – klar. Aber mit ein paar einfachen Verhaltensregeln kannst Du Deinen Alltag auf dem Rad noch sicherer machen:
- Trag einen Helm – er ist zwar keine Pflicht, kann aber Leben retten.
- Fahr vorausschauend und rechne mit Fehlern anderer.
- Vermeide tote Winkel, besonders an LKWs und Bussen.
- Sei sichtbar: Helle Kleidung und reflektierende Elemente machen Dich auffälliger.
- Check Dein Bike regelmäßig: Bremsen, Reifen, Licht.
Du willst mehr als nur sicher ankommen? Dann schau Dich auf unserer Seite um. Wir haben jede Menge Tipps, Technik und Inspiration für Deinen perfekten Fahrrad-Alltag!
Häufige Fragen zu Verkehrsregeln für Fahrradfahrer
Darf ich mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren?
Nein – mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren ist grundsätzlich verboten. Nur Kinder unter 8 Jahren müssen den Gehweg benutzen, Kinder bis 10 Jahre dürfen. Erwachsene dürfen Gehwege nur nutzen, wenn ein entsprechendes Zusatzschild („Radfahrer frei“) dies erlaubt.
Muss ich mich an rote Ampeln halten, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin?
Ja, unbedingt. Als Radfahrer musst Du an Ampeln dieselben Regeln beachten wie Autofahrer. Auch wenn keine Autos kommen – eine rote Ampel zu überfahren kostet schnell 60 € oder mehr und kann bei Gefährdung sogar Punkte in Flensburg bringen.
Darf ich mit Kopfhörern Fahrrad fahren?
Ja, aber nur wenn Du die Umgebungsgeräusche weiterhin deutlich wahrnehmen kannst. Musik darf also nicht zu laut sein. Wenn Du durch laute Musik Sirenen oder Hupen überhörst, kann das als Ordnungswidrigkeit gelten.
Was ist die Mindestbeleuchtung an meinem Fahrrad?
Du brauchst mindestens: einen weißen Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht, rote Rückstrahler hinten, gelbe Reflektoren an den Pedalen sowie reflektierende Elemente an den Rädern (z. B. Speichenreflektoren oder Reflexstreifen am Reifen).
Darf ich mit dem Fahrrad Alkohol trinken?
Ja – aber nur bis zu einer gewissen Grenze. Ab 0,3 Promille kann es bei Auffälligkeiten Probleme geben, ab 1,6 Promille gilt Fahrradfahren als Straftat mit MPU-Pflicht. Mein Tipp: Lieber Finger weg vom Rad, wenn Du Alkohol getrunken hast.
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Sehenswertes Youtube Video : Dürft Ihr das? Der ADAC informiert zum Thema die häufigsten Irrtümer beim Fahrradfahren.
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