Mit dem Rad sicher unterwegs – das solltest Du unbedingt wissen!
Wenn ich an meine erste längere Fahrt durch die Stadt denke, erinnere ich mich gut an die Unsicherheit: Wo darf ich fahren? Muss ich wirklich bei jeder Fußgängerampel halten? Und warum hupen die Autos, obwohl ich doch auf dem Radweg war? Einige Regeln kannte ich damals schlichtweg nicht – und ehrlich gesagt, viele Radfahrer:innen um mich herum offenbar auch nicht.
Damit Dir solche Situationen erspart bleiben, habe ich in diesem Artikel die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer:innen zusammengefasst. Du erfährst, was erlaubt ist, was verboten ist – und wie Du sicher und stressfrei durch den Alltag kommst. Von der Beleuchtung über das Verhalten an Ampeln bis hin zu rechtlichen Grenzen bei Alkohol. Alles verständlich erklärt – mit Erfahrungen aus meinem eigenen Rad-Alltag.
Grundlagen der Verkehrsregeln für Radfahrende

Auf dem Rad unterwegs zu sein heißt oft: weniger Stress, mehr Bewegung und frische Luft. Doch sobald Du als Zweirad-Fahrende:r am Straßenverkehr teilnimmst, gelten für Dich dieselben Regeln wie für alle anderen – die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dabei die zentrale Grundlage.
Viele unterschätzen: Als Bike-Nutzer:in hast Du nicht nur Pflichten – sondern auch Rechte. Du darfst beispielsweise wartende Autos rechts überholen, auf ausgewiesenen Radstreifen Vorrang genießen oder bestimmte Einbahnstraßen entgegengesetzt benutzen – sofern sie mit dem passenden Schild markiert sind. Gleichzeitig musst Du Vorfahrt beachten, Rücksicht auf Fußgänger:innen nehmen und bei Ampeln stehen bleiben. Besonders auf gemeinsamen Wegen spielt gegenseitige Rücksicht eine entscheidende Rolle.
Mein Tipp: Sieh Dir ab und zu die aktuelle Fassung der StVO an – gerade wenn neue Verkehrszeichen oder Sonderregelungen aufs Zweirad zugeschnitten sind.
Mehr Hintergründe zur Bedeutung des Radfahrens findest Du hier: Radfahren für die Seele – Warum das Bike mehr ist als nur ein Fortbewegungsmittel
Eine hilfreiche Übersicht zu den wichtigsten Verkehrsregeln bietet der ADFC in seiner offiziellen Broschüre: Verkehrsrecht für Radfahrende (PDF)
Radwegpflicht – Wann musst Du auf dem Radweg fahren?

Eine der häufigsten Fragen: Muss ich wirklich den Radweg benutzen? Die Antwort: Nur wenn er ausdrücklich als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist – das erkennst Du an den blauen Verkehrszeichen (237, 240 oder 241). Ist kein solches Schild vorhanden oder ist der Weg unzumutbar (z. B. blockiert, vereist oder voller Scherben), darfst Du ganz legal auf die Straße ausweichen.
Ich selbst bin mal wochenlang an einer Großbaustelle vorbeigefahren, bei der der eigentliche Radweg unbenutzbar war. Statt über Geröll zu holpern, bin ich auf die Straße ausgewichen – und auch wenn mich Autofahrende manchmal anhupten: Es war erlaubt. Wichtig ist nur, dass Du Dich auf der Straße an die Regeln hältst und möglichst weit rechts, aber sicher fährst.
Manchmal findest Du statt eines baulich getrennten Radwegs einen gestrichelten Bereich am rechten Fahrbahnrand – das ist ein sogenannter Schutzstreifen. Du darfst ihn nutzen, musst es aber nicht. Autos dürfen diesen Bereich sogar mitbenutzen, z. B. beim Ausweichen. Gerade hier ist gegenseitige Rücksicht wichtig.
Und was ist mit gemeinsamen Geh- und Radwegen? Auch dort gilt: Rücksichtnahme vor Vorfahrt. Wenn Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Einschränkungen unterwegs sind, solltest Du lieber langsam und mit Abstand vorbeifahren – oder kurz warten.
Merke: Kein blaues Schild = keine Pflicht. Aber wenn ein sicherer, gut ausgebauter Radweg vorhanden ist, nutze ihn – schon aus Eigeninteresse.
Wichtig zu wissen: Schutzstreifen sind keine Pflicht – aber eine Option. Gerade wenn der Radweg blockiert oder zu schmal ist, darfst Du auf die Fahrbahn ausweichen.
Beleuchtung und technische Anforderungen
Gerade in der dunklen Jahreszeit ist Deine Sichtbarkeit das A und O. Laut StVZO brauchst Du bestimmte Lichtquellen und Reflektoren, um überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Und das gilt nicht nur nachts – auch bei Nebel, Regen oder Dämmerung ist Licht Pflicht.
Ich hatte früher nur eine wackelige Batterielampe – die hat bei jedem Bordstein den Kontakt verloren. Inzwischen nutze ich ein fest angebrachtes LED-Licht mit USB-Akku – seitdem ist meine Sichtbarkeit deutlich besser. Das sind die Mindestanforderungen laut Vorschrift:
- ✔️ Weißer Frontscheinwerfer (nicht blinkend, mit Zulassung)
- ✔️ Rotes Rücklicht – dauerhaft leuchtend
- ✔️ Rote Rückstrahler hinten
- ✔️ Reflektoren an den Rädern – z. B. Speichenreflektoren oder reflektierende Reifenflanken
- ✔️ Gelbe Reflektoren an den Pedalen – vorne und hinten
Kontrolltipp: Mach regelmäßig einen kurzen Licht-Check: Akku geladen? Rücklicht sauber? Bei Dunkelheit gilt: lieber einmal mehr gesehen werden – als übersehen werden.
Vorfahrtsregeln – wer fährt wann zuerst?
Die Grundregel „rechts vor links“ gilt natürlich auch für dich als Radfahrende:r. An unbeschilderten Kreuzungen oder Einmündungen musst du dem von rechts kommenden Verkehr Vorrang geben – ganz egal, ob es sich um ein Auto, ein anderes Bike oder eine Person mit einem E-Scooter handelt.
Ich hatte mal eine Situation, wo ich auf einem kleinen Nebenweg unterwegs war und ein Lieferwagen aus einer Nebenstraße kam – ich dachte, ich habe automatisch Vorfahrt, weil ich mich auf dem Radweg fühlte. Allerdings führte der Radweg kurz weg von der Kreuzung – und genau dadurch war ich wartepflichtig. Der Lieferwagenfahrer hat mich zum Glück gesehen, seitdem fahre ich da viel defensiver.
Auch bei Ampeln gilt: Rot ist rot. Es gibt spezielle Fahrradampeln – wenn diese grün zeigen, darfst du fahren, auch wenn die Autospur noch rot leuchtet. Aber sei wachsam: Gerade LKWs und rechtsabbiegende Autos sehen dich im toten Winkel oft zu spät – bleib aufmerksam!
Außerdem nicht vergessen: Wenn du aus einem Grundstück, einer Einfahrt, einem Parkplatz oder vom Gehweg auf die Straße auffährst, bist du immer wartepflichtig – auch wenn du direkt auf einem Radweg landest.
Grundregeln zur Vorfahrt:
✅ Rechts vor links an unbeschilderten Kreuzungen
✅ Vorrang für Fahrzeuge, die aus Einfahrten, Grundstücken oder Gehwegen kommen
✅ Nur Radwege mit Benutzungspflicht können dir ggf. Vorrang verschaffen
✅ Auch bei grüner Fahrradampel: aufmerksam bleiben bei abbiegenden Fahrzeugen
Defensiv fahren: Auch wenn du Vorfahrt hast – fahr erst los, wenn du sicher bist, dass dich andere gesehen haben. Lieber einmal bremsen, als einen Unfall riskieren.
Mehr zum Thema findest du hier: ADAC – Verkehrsregeln für Radfahrende: Vorfahrt, Ampeln & Co. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
Nebeneinander fahren – wann erlaubt?
Gemeinsam zu radeln macht einfach mehr Spaß – und ja, Du darfst zu zweit nebeneinander fahren! Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das ausdrücklich, solange Du niemanden behinderst. Das bedeutet: Auf breiten Straßen, verkehrsarmen Wegen oder gut ausgebauten Radstreifen ist es meist problemlos möglich.
Sobald es eng wird – etwa auf Landstraßen ohne Seitenstreifen oder in unübersichtlichen Kurven – gilt: hintereinander fahren. Ich selbst mache das regelmäßig auf meiner Lieblingsstrecke Richtung See. Wenn Gegenverkehr kommt oder ein Auto aufschließt, falle ich kurz zurück. Es geht ja nicht nur ums Recht, sondern auch ums Ankommen.
In Gruppen mit 16 oder mehr Personen dürft ihr sogar als geschlossener Verband fahren – dann sind Zweierreihen erlaubt, solange ihr zusammenbleibt und niemand gefährdet wird. Diese Regel ist besonders bei Touren oder Veranstaltungen praktisch.
Praktisch: Wenn Du zu zweit fährst, sprecht euch ab – wer nach hinten geht, wenn es eng wird. Kommunikation verhindert Stress und zeigt Rücksicht.
Wusstest Du? Ein geschlossener Verband ab 16 Personen darf offiziell zu zweit nebeneinander fahren – das gilt aber nur, wenn ihr gemeinsam unterwegs seid und niemand behindert wird.
Übrigens: Freihändig fahren und Telefonieren ohne Freisprechanlage ist verboten – auch wenn’s oft gesehen wird. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Alkohol und Fahrrad – wie viel ist zu viel?

Klar, nach der Feier mit dem Rad nach Hause zu fahren, klingt erstmal vernünftig. Kein Auto, keine Gefahr für andere? Leider falsch gedacht. Auch für Radfahrende gelten Promillegrenzen – und die können schneller erreicht sein, als Du denkst.
Ich hatte mal einen Freund, der mit 0,9 Promille in eine Polizeikontrolle geraten ist – kein Unfall, aber unsicher gefahren. Ergebnis: 500 € Strafe und ein Aufbauseminar. Das hat ihm gereicht – und mir auch. Seitdem lasse ich das Bike lieber stehen, wenn ich getrunken habe.
Promillegrenzen für Radfahrende:
✅ Ab 0,3 ‰: Gefährlich bei Ausfallerscheinungen oder Unfall – es droht Bußgeld
✅ Ab 1,6 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit – MPU, Geldstrafe, Punkte, ggf. Führerscheinverlust
✅ Schon ohne Unfall können Alkoholkontrollen teuer werden
Mein Rat: Wenn Du was getrunken hast – Rad stehen lassen. Lauf oder nimm ein Taxi. Es schützt Dich und andere und spart im Zweifel richtig Ärger.
Mehr Infos zu den rechtlichen Konsequenzen und Risiken findest Du z. B. bei Polizei und ADFC.
Typische Verstöße – und was sie kosten können
Viele unterschätzen, wie schnell es teuer wird, wenn man sich auf dem Rad nicht korrekt verhält. Ich bin mal ohne Licht nach Hause gefahren – hatte es eilig, dachte, wird schon gehen. Hat’s auch – bis zur Polizeikontrolle. 20 € Bußgeld. Ein Kumpel ist über eine rote Ampel gefahren – niemand da, dachte er. Dumm nur, dass ein Streifenwagen an der Ecke stand: 60 € plus 1 Punkt in Flensburg.
Typische Verstöße und Bußgelder für Radfahrende:
- 🚦 Rote Ampel überfahren: 60 € + 1 Punkt
- 🔦 Ohne Licht unterwegs: 20 €
- 📱 Handy am Ohr (ohne Freisprecheinrichtung): 55 €
- 🚷 Auf dem Gehweg ohne Freigabe: 55 €
- ↩️ Falsche Richtung auf Radweg befahren: 20–35 €
- ✋ Abbiegen ohne Handzeichen: 10 €
- 📢 Kein funktionierendes Klingelsignal: 15 €
- ⚙️ Technisch mangelhaftes Fahrrad (z. B. keine Reflektoren): 15–25 €
Diese Verstöße sind keine Lappalie – vor allem dann nicht, wenn ein Unfall passiert. Gerade bei Personenschäden kann es teuer werden, wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast. Besonders heikel: Alkohol. Schon ab 0,3 Promille in Kombination mit Fahrfehlern wird's kritisch – mehr dazu im Abschnitt Alkohol und Fahrrad.
Haftung beachten: Wenn Du einen Unfall verursachst, kannst Du mit Deinem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Eine private Haftpflichtversicherung (vergütet) schützt Dich im Ernstfall – sie ist keine Kür, sondern ein Muss.
Einen umfassenden Überblick über die häufigsten Bußgelder findest Du z. B. bei: Bußgeldkatalog für Radfahrende
Typische Gefahren im Alltag – was Du beachten solltest
Selbst wenn Du alle Regeln kennst und einhältst – es gibt Situationen, die lassen sich kaum vermeiden. Eine der größten Gefahren: plötzlich geöffnete Autotüren. Wer zu nah an parkenden Autos vorbeifährt, riskiert den klassischen „Dooring“-Unfall. Ich hatte selbst mal so eine Schrecksekunde – zum Glück nur eine Schramme am Lenker. Aber sowas vergisst Du nicht.
Auch abbiegende Fahrzeuge, besonders LKWs und Transporter, sind ein Risiko. Trotz Spiegel, Technik und Warnsystemen übersehen sie Radfahrende im toten Winkel leider immer noch viel zu oft. Gerade an Kreuzungen solltest Du niemals im Bereich neben der Beifahrertür stehen bleiben. Lieber ein paar Sekunden warten, Blickkontakt suchen oder hinter dem Fahrzeug bleiben.
Was mir auch schon passiert ist: Bei Regen über glatte Straßenbahnschienen gerutscht – das Rad war fast weg. Nasses Laub, Kopfsteinpflaster oder auch Splitt im Winter erhöhen das Risiko für Stürze enorm. In solchen Situationen hilft nur: Tempo rausnehmen und vorausschauend fahren.
Und dann gibt’s da noch die Klassiker: Autofahrer:innen, die zu eng überholen, drängeln oder den Radweg mitbenutzen. Oder Radwege, die plötzlich enden – und Du musst auf die Fahrbahn wechseln, ohne dass jemand Platz macht. Leider Alltag, aber mit ruhigem Kopf und klarer Körpersprache gut zu bewältigen.
Tipp aus der Praxis: Halte mindestens eine Autotürbreite Abstand zu parkenden Fahrzeugen – auch wenn Du dafür mal kurz auf die Straße musst.
Defensiv durch den Alltag: Bleib aufmerksam, vorausschauend und rechne immer mit Fehlern anderer – so bleibst Du auch in Stresssituationen sicher unterwegs.
Wie Du im Alltag sicher unterwegs bist

Regeln sind das eine – Dein Verhalten ist das andere. Ich versuche beim Fahren immer, einen Schritt weiter zu denken: Was macht der Autofahrer da vorn? Sieht mich die Fußgängerin an der Kreuzung? Dieses „vorausschauende Fahren“ hat mir schon mehr als einmal den Tag gerettet.
Ich trage fast immer einen Helm – nicht, weil er Pflicht wäre, sondern weil ich weiß, was bei einem Sturz ohne passieren kann. Wichtig dabei: Der Helm muss richtig sitzen. Hier findest Du eine Anleitung zum richtigen Einstellen deines Fahrradhelms.
Sichtbarkeit ist mir besonders im Herbst und Winter wichtig: Helle Kleidung, reflektierende Elemente und funktionierendes Licht sind für mich Standard. Mein Rad checke ich regelmäßig – Luft, Licht, Bremsen – besonders, wenn ich morgens früh los muss oder abends spät heimkomme.
Und wenn’s mal eng wird: Tempo rausnehmen. Lieber ein paar Sekunden verlieren als eine Rippe brechen – Sicherheit geht vor.
Checkliste im Kopf: Helm auf? Licht funktioniert? Sichtbar gekleidet? Wenn Du dreimal „Ja“ sagen kannst, bist Du gut vorbereitet.
Fazit: Mit Wissen sicher ans Ziel
Viele Regeln erscheinen auf den ersten Blick kompliziert – aber mit etwas Übung werden sie zum Selbstverständnis. Ich selbst habe am meisten gelernt, als ich Fehler gemacht habe. Du musst nicht perfekt sein, aber aufmerksam. Rücksicht, Sichtbarkeit und eine gute Portion Vorsicht bringen Dich sicher durch den Verkehr.
Und wenn Du mal unsicher bist: Frag nach, schau in die StVO oder frag andere Radfahrer:innen – wir alle sitzen im selben Sattel. Bleib sicher – und genieß jede Fahrt.
Häufige Fragen zu Verkehrsregeln für Fahrradfahrer
Darf ich mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren?
Nein – mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren ist grundsätzlich verboten. Nur Kinder unter 8 Jahren müssen den Gehweg benutzen, Kinder bis 10 Jahre dürfen. Erwachsene dürfen Gehwege nur nutzen, wenn ein entsprechendes Zusatzschild („Radfahrer frei“) dies erlaubt.
Muss ich mich an rote Ampeln halten, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin?
Ja, unbedingt. Als Radfahrer:in musst Du an Ampeln dieselben Regeln beachten wie Autofahrer:innen. Auch wenn keine Autos kommen – eine rote Ampel zu überfahren kostet schnell 60 € oder mehr und kann bei Gefährdung sogar Punkte in Flensburg bringen.
Darf ich mit Kopfhörern Fahrrad fahren?
Ja, aber nur wenn Du die Umgebungsgeräusche weiterhin deutlich wahrnehmen kannst. Musik darf also nicht zu laut sein. Wenn Du durch laute Musik Sirenen oder Hupen überhörst, kann das als Ordnungswidrigkeit gelten.
Was ist die Mindestbeleuchtung an meinem Fahrrad?
Du brauchst mindestens: einen weißen Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht, rote Rückstrahler hinten, gelbe Reflektoren an den Pedalen sowie reflektierende Elemente an den Rädern (z. B. Speichenreflektoren oder Reflexstreifen am Reifen).
Darf ich mit dem Fahrrad Alkohol trinken?
Ja – aber nur bis zu einer gewissen Grenze. Ab 0,3 Promille kann es bei Auffälligkeiten Probleme geben, ab 1,6 Promille gilt Fahrradfahren als Straftat mit MPU-Pflicht. Mein Tipp: Lieber Finger weg vom Rad, wenn Du Alkohol getrunken hast.
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall als Radfahrer?
Ruhig bleiben, Ersthilfe leisten, Polizei rufen – besonders wenn jemand verletzt ist oder es zu einem größeren Schaden kam. Wichtig: Deine Daten und ggf. Fotos sichern. Hast Du eine private Haftpflichtversicherung? Dann kontaktiere sie schnellstmöglich.
Ist es erlaubt, in der Fußgängerzone Fahrrad zu fahren?
In der Regel nicht – es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es. Manche Städte haben Zeitfenster für Radverkehr, z. B. vor 10 Uhr morgens. Achte auf die Beschilderung. Wer in einer verbotenen Zone fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.